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E Bike Beleuchtung: Sicher unterwegs bei Tag und Nacht

Sehen und gesehen werden ist ein entscheidender Punkt für die Sicherheit am E-Bike. Neben Scheinwerfern vorne und hinten sind auch Reflektoren wichtige Elemente der E Bike Beleuchtung. Daneben gibt es Bremslicht, Fernlicht und sogar Blinker. Einiges ist gesetzlich vorgeschrieben, anderes kann freiwillig am Bike angebracht werden, anderes wiederum ist nur in manchen Fällen erlaubt.

  1. Aktive und passive Beleuchtung
  2. Welche E Bike Beleuchtung ist Pflicht?
  3. Noch mehr Beleuchtung für noch mehr Sicherheit?
  4. Brauchen alle E-Bikes eine Beleuchtung?
  5. Darauf sollte beim Kauf von E Bike Beleuchtung geachtet werden
  6. Fazit

Aktive und passive Beleuchtung

Bei der E Bike Beleuchtung unterscheidet man zwischen aktiven und passiven Leuchtelementen. Zu den aktiven Ausstattungsprodukten zählt alles, was durch eigene Leuchtmittel strahlt, also

  • Scheinwerfer,
  • Bremslichter,
  • Blinker bzw. Richtungsanzeiger.

Als passive Beleuchtung werden jene Komponenten bezeichnet, die erst durch eine fremde Lichtquelle wahrgenommen werden können, wie

Bei der aktiven und passiven E-Bike- und Pedelec-Beleuchtung gibt es Teile, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben sind, und andere, die freiwillig angebracht werden können, um die Verkehrssicherheit zusätzlich zu erhöhen.

Welche E Bike Beleuchtung ist Pflicht?

Jedes E-Bike, das am Straßenverkehr teilnimmt, muss gesetzlich über eine Beleuchtung verfügen, wenn die äußeren Bedingungen, also Tageszeit oder Wetterverhältnisse, dies erfordern. Das E-Bike-Frontlicht muss in zehn Metern Entfernung immer noch mindestens 10 Lux Beleuchtungsstärke ausstrahlen und darf den Gegenverkehr nicht blenden.

Eine rückwärtige Beleuchtung ist ebenfalls Pflicht. Während der vordere Scheinwerfer weißes oder hellgelbes Licht abstrahlen muss, ist beim E-Bike-Rücklicht eine rote Farbe vorgeschrieben. Die aktive Beleuchtung kann durch einen Dynamo mit Energie versorgt werden. Mit Akku und Batterie betriebene Elemente sind jedoch auch erlaubt.

Bestimmte passive Beleuchtungselemente sind ebenfalls vom Gesetzgeber vorgeschrieben. So muss das E-Bike mit folgenden Teilen ausgestattet sein:

  • Weißer Reflektor vorne,
  • Roter Reflektor am Heck,
  • Gelbe Rückstrahler an den Pedalen, die nach vorne und hinten strahlen,
  • Seitenreflektoren an den Speichen, alternativ Reifen mit Reflex-Streifen.

Hinweis: Scheinwerfer, die für einen Betrieb mit einem Dynamo ausgelegt sind, können nicht für den Akkubetrieb verwendet werden, da sie auf Wechselspannung angewiesen sind. Hier sind spezielle Lampen notwendig, die für die Gleichspannung des Akkus geeignet sind. Da die Spannung bei E Bike Akkus sehr unterschiedlich sein kann, sollte der Scheinwerfer über einen Spannungswandler verfügen. Dieser kann die benötigte Spannung zuverlässig bereitstellen.

Noch mehr Beleuchtung für noch mehr Sicherheit

Weitere E Bike Beleuchtung, die nicht vorgeschrieben, jedoch erlaubt ist, sind Bremslicht, Tagfahr- und Fernlicht sowie diverse Zusatz-Akkuleuchten. Dabei ist darauf zu achten, dass blinkende Lampen am Bike nicht zulässig sind. Eine Ausnahme stellt der Fahrtrichtungsanzeiger dar. Blinker dürfen am Pedelec jedoch nur dann angebracht werden, wenn es sich um ein mehrspuriges Bike handelt oder die Handzeichen nur schwer zu sehen wären.

In manchen E-Bike-Beleuchtungssets sind Brems- und Fernlicht bereits eingebaut.

Brauchen alle E-Bikes eine Beleuchtung?

Grundsätzlich benötigen alle Fahrräder, zu denen auch Pedelecs und E-Bikes gezählt werden, eine vorschriftsmäßige Beleuchtung, sobald sie am Straßenverkehr teilnehmen und es die Sichtverhältnisse erforderlich machen. Dies gilt für jeden Bike-Typ, vom City-Pedelec bis zum E-Mountainbike. Bei strahlendem Sonnenschein darf man auch ohne montierte Scheinwerfer unterwegs sein. Allerdings bedeutet dies, dass bei Einbruch der Dämmerung, oder wenn das Wetter umschlägt, das Fahrrad nur mehr geschoben werden darf. Mountainbiker nutzen oft Helm- oder Outdoor-Lampen für einen Night-Ride durchs Gelände. Sobald sie mit dem MTB wieder auf befestigte Straßen oder Wege zurückkehren, muss auf im Straßenverkehr zugelassene Fahrradbeleuchtung für E-Bikes gewechselt werden. E-Bikes, die über 25 km/h fahren, brauchen stets eine einsatzbereite Beleuchtung.

Darauf sollte beim Kauf geachtet werden

Viele E-Bikes sind bereits von vornherein mit einem straßentauglichen Beleuchtungssystem versehen. Wird das E-Fahrrad nachgerüstet oder mit einer neuen Lichtanlage ausgestattet, sollten einige Fragen im Vorfeld geklärt werden:

  • Wo bin ich mit dem E-Bike meistens unterwegs? Wer mit seinem Elektrofahrrad ausschließlich in der Stadt auf hell erleuchteten Straßen unterwegs ist, benötigt nicht so ein starkes Licht wie jemand, der oft frühmorgens oder abends auf unbeleuchteten Landstraßen fährt.
  • Neben der Lichtstärke (Lux) und der Gesamtmenge an Licht (Lumen) ist auch die Streuungsbreite von Bedeutung.
  • Alle Leuchtelemente, die im Straßenverkehr zum Einsatz kommen, müssen den Vorschriften entsprechen. Dies ist durch entsprechende Prüfzeichen auf den Produkten erkennbar.
  • Wichtig ist, dass die E Bike Beleuchtung mit dem Akku Ihres E-Bikes oder Pedelecs kompatibel ist und über passende Anschlüsse verfügt.

Fazit

Eine funktionierende Beleuchtung ist bei schlechten Sichtverhältnissen, Dämmerung oder Dunkelheit für E-Bikes unverzichtbar. Scheinwerfer vorne und hinten sowie mehrere Reflektoren dürfen dann nicht fehlen. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Beleuchtung gibt es auch zahlreiche Zusatzprodukte wie Brems- oder Fernlichter, die dafür sorgen, dass man mit seinem E-Bike noch besser im Straßenverkehr wahrgenommen wird.

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